Die Entstehung einer Art Privatjustiz innerhalb der sozialen Netzwerke zur Löschung strafrechtlich relevanter Inhalte ist problematisch. Zwar müssen soziale Netzwerke (und insbesondere auch die Betreiber*innen von z.B. Like-Seiten, auf denen Hasskommentare gepostet werden; so könnte man endlich mal die ganzen AfD-Seiten dran kriegen) haftbar gemacht werden können, wenn sie gegen die Verbreitung von strafrechtlich relevanten Inhalten auf ihren Websites nichts tun. Und zum Vorgehen dagegen zählt auch Löschung. Aber die Verfolgung von Hasskommentaren darf auf keinen Fall an die sozialen Netzwerke gewissermaßen "ausgelagert" werden, sondern Polizei und Staatsanwaltschaften müssen endlich mehr gegen die Netz-Nazis tun und sich nicht darauf ausruhen, dass die sozialen Netzwerke ja was machen.
Außerdem müssen die sozialen Netzwerke durch Gerichte zum Schutz von Persönlichkeitsrechten verpflichtet werden können. Der Fall Anas Modamani hat hier Gesetzlücken aufgezeigt.
Durch meinen Änderungsantrag möchte ich diese beiden Punkte auch im Antrag herausstellen.
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