Ich schlage vor, den Abschnitt Z. 179-188 komplett zu streichen. Er kann als grundsätzliche Ablehnung von Homöopathie und darüber hinaus ggf. auch allen sonstigen Alternativen oder Ergänzungen zur klassischen Schulmedizin gelesen werden. Das ist insofern nicht unbedingt kohärent mit dem Rest des Leitantrags, als dass dieser ansonsten ja durchaus betont, dass es individuelle und ggf. auch zeitintensive, über bloße “Behandlung” hinausgehende Beschäftigung mit einzelnen Patient*innen absolut wünschenswert und notwendig ist – gerade das ist ein Mehrwert, den Menschen sich nicht nur erhoffen sondern auch bekommen, wenn sie sich an Homöopath*innen o.ä. wenden.
Außerdem bedeutet die mangelnde Nachweisbarkeit von pharmakologischen Wirkstoffen in homöopathischen Präparaten nicht, dass Homöopathie wirkungslos ist. Sei es nun reiner Placeboeffekt oder sonst etwas, das wir vielleicht wissenschaftlich aktuell nicht erklären können – es gibt so viele Menschen, denen es mit Homöopathie besser geht. Warum sollte man Menschen (denen u.U. auch die Schulmedizin gar nicht mehr weiterhelfen kann) Möglichkeiten nehmen, ihr Leiden zu lindern?
Da es jedoch wohl eher nicht Kernanliegen unseres Gesundheitsleitantrags ist, die Existenzberechtigung von Homöopathie usw. zu verhandeln (und wir das ehrlich gesagt auch nicht wirklich können), schlage ich vor, dieses Fass gar nicht erst aufzumachen und den Absatz zu streichen.
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