Veranstaltung: | 41. Landesjugendkongress (#WeCare) |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 11 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Sebastian Hansen |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.11.2017, 22:35 |
V5: Keine Landesentwicklung auf Kosten von Natur und Ortskernen!
Antragstext
Flächenfraß und die Zerstörung von Natur sind in Bayern an der Tagesordnung.
Jeden Tag werden in Bayern über 13 ha Land versiegelt. Das entspricht jährlich
einer Fläche, die größer ist als die des Ammersees. Die Kommunen liefern sich
einen regelrechten Überbietungswettbewerb, wer interessierten Unternehmen die
besten Gewerbeflächen anbieten und in seinem Gewerbegebiet den größten
Supermarkt realisieren kann.
Völlig auf der Strecke bleiben dabei jedoch die Natur und die innerörtliche
Entwicklung der Gemeinden. Beide werden dem kurzfristigen Streben nach Prestige
und der Gier nach Gewerbesteuer geopfert. Jede Flächenversiegelung zerstört
entweder ein einzigartiges Stück Natur oder wertvolles Ackerland, welches dann
nicht mehr für die Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung steht. Um diese
Auswüchse zu verhindern, muss das interkommunale Abstimmungsgebot bei der
Aufstellung von Bauleitplänen derart verändert werden, dass Kommunen
verpflichtet werden, die Ziele der Bauleitplanung so untereinander abzustimmen,
dass sie sich sinnvoll ergänzen und den Zielen der Innenortentwicklung anderer
Kommunen nicht entgegenstehen. Kommunen müssen zur gegenseitigen Rücksichtnahme
verpflichtet werden. Der sinnlose Überbietungswettbewerb um das größte
Gewerbegebiet muss enden!
Weiterhin ist die vom Landtag beschlossene Lockerung des Anbindegebotes, die
Gewerbegebiete an bebautes Gebiet binden sollte, hochproblematisch. Die
Lockerung wird zu einer Zersiedelung der Landschaft und noch mehr
Naturzerstörung führen. Die GRÜNE JUGEND Bayern setzt sich deswegen für die
Wiedereinführung eines strikten Anbindegebotes ein.
Durch immer mehr Supermärkte und andere Discounter „auf der grünen Wiese“ mit
riesigen Parkplätzen davor bluten Ortskerne gerade kleinerer Orte aus, weil es
für viele Menschen bequemer ist, dort mit dem Auto einzukaufen, als in kleineren
Geschäften im Ortskern. Die kleinen Läden müssen in der Folge schließen, die
Ortskerne und das soziale Leben dort veröden. Älteren Menschen und solchen ohne
Auto werden somit alle leicht zugänglichen Einkaufsmöglichkeiten genommen. In
einem wegweisenden Urteil hat der VGH Bayern entgegen diesem Trend im Februar
2017 festgelegt, dass sogenannte Agglomerationen von
Einzelhandelsverkaufsflächen in nicht-zentralen Orten unzulässig sind. Der
bisher gängigen Praxis, mehrere Einzelhandelsgeschäfte in Gewerbegebieten
nebeneinander zu platzieren, wurde damit ein Riegel vorgeschoben. Die maximal
zulässige Gesamtverkaufsfläche an einem Standort beträgt nun 1200 qm. Viele
Projekte sind deswegen nicht mehr rentabel und werden in der Folge nicht
verwirklicht. Dieses Urteil ist ein erster, wichtiger Schritt, um die die
Zerstörung von Infrastruktur der Daseinsvorsorge in den Ortskernen langfristig
zu unterbinden. Die GRÜNE JUGEND Bayern stellt sich deswegen gegen alle
Bestrebung, die ein Aushebeln dieses Urteils und eine weitere Agglomeration von
Einzelhandel „auf der grünen Wiese“ ermöglichen würden.
Ganz allgemein muss der Flächenverbrauch in Bayern schnellstmöglich deutlich
reduziert werden. Langfristig strebt die GRÜNE JUGEND Bayern eine
Neuversiegelungsrate von null an. Das heißt, es dürfen nur noch dann neue
Flächen versiegelt werden, wenn woanders Flächen entsiegelt werden. Lediglich
Maßnahmen der Nachverdichtung zum Zweck des Wohnungsbaus sollen davon
ausgenommen werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Änderungsanträge
- Ä1 (Flo Leiner, Eingereicht)
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