Veranstaltung: | 41. Landesjugendkongress (#WeCare) |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 04 Anträge zu Satzung, Statuten und Ordnungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Bayern (dort beschlossen am: 24.10.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 27.10.2017, 21:46 |
F1: Neufassung der Aufwandsentschädigung der Grünen Jugend Bayern (§3 Finanzordnung)
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
- Wird die Aufwandsentschädigung nicht nach (3) als Vergütung ausgezahlt,
haben die Mitglieder des Landesvorstands Anspruch auf die Erstattung von
Verpflegungsmehraufwand nach (5) und Sachkosten, die ihnen im Rahmen ihrer
ehrenamtlichen Tätigkeit im Landesvorstand entstehen, nach (6) und (7).
Aufwand, welcher die unter (1) festgelegte Höhe überschreitet, wird nicht
erstattet und kann auch nicht als Spende geltend gemacht werden.
- Den Mitgliedern des Landesvorstands können nach (4) die nachstehenden
Kosten pro Tag als Verpflegungsmehraufwand erstattet werden, die im Rahmen
der ehrenamtlichen Tätigkeit im Landesvorstand entstehen:
- Ab einer Aufenthaltsdauer von acht Stunden ein Verpflegungsmehraufwand
bis zu 12 EUR.
- Bei einer Aufenthaltsdauer von 24 Stunden (ganztägige Tätigkeit) ein
Verpflegungsmehraufwand bis zu 24 EUR.
Begründung
Die bisherige Fassung von §3 der Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Bayern hat in der Vergangenheit zu Unsicherheiten bei der Abrechnung und Wirtschaftsprüfung geführt. Die Neufassung konkretisiert, korrigiert und ergänzt an entscheidenden Stellen. Ziel der Neufassung ist es, Unsicherheiten in den Bereichen Aufwandsentschädigung, Verpflegungsmehraufwand und Sachkosten zu reduzieren.
Der eingereichte Antrag ist Ergebnis einer längeren Fachdiskussion. Leider konnten bis zur Frist am 27. Oktober 2017 nicht alle offenen Fragen abschließend geklärt werden. Sollte sich durch die Klärung der offenen Fragen Änderungsbedarf an der Neufassung ergeben, werden wir einen Änderungsantrag einreichen.