Veranstaltung: | 42. Landesjugendkongress |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 10 Verschiedene Anträge |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.05.2018, 10:23 |
Antragshistorie: | Version 1 |
V3NEU: Für eine echte Säkularisierung des Freistaats Bayern!
Antragstext
Wir von der GRÜNEN JUGEND BAYERN stehen ein für ein vielfältiges Spektrum von in
Bayern lebenden Menschen! Daher treten wir auch für Religionsfreiheit ein:
Jede*r soll die eigenen religiösen Überzeugungen verfolgen dürfen – egal ob
Christentum, Islam, andere Religionen oder Atheismus –, solange dadurch nicht
die Freiheit anderer eingeschränkt wird. Gleichzeitig ist es vonnöten, dass der
Staat sich neutral dazu positioniert und nicht bestimmten Religionen bzw.
religiösen Auffassungen eine Sonderrolle einräumt.
Ein nicht-säkularer Staat gefährdet die Grundwerte der Freiheit und Gleichheit,
da die Überzeugungen anderer – seien es Anhänger*innen anderer religiöser
Gruppierungen oder Atheist*innen – marginalisiert werden. Eine
Gleichberechtigung durch den Staat ist dadurch eindeutig nicht mehr
gewährleistet, da die Lebensweise einer bestimmten religösen Gruppe über die
anderer gestellt wird. Zudem findet eine Einschränkung der Freiheit zugunsten
der staatlich unterstützen religiösen Gruppierung(en) statt.
Dies bedeutet für uns unter anderem, dass es keine institutionalisierte
Sichtbarkeit religiöser Symbole wie Kruzifixe in staatlichen Einrichtungen geben
darf. Da Menschen anderer religiöser Auffassungen durch eine derartige Präsenz
bestimmter religiöser Symbole ausgegrenzt werden, dürfen gerade an Orten wie
Schulen keine Zeichen einer bestimmten Glaubensrichtung ausgehängt werden. Ämter
stehen weiterhin allen Menschen offen, da das Tragen religiöser Symbole durch
Individuen davon nicht berührt wird.
Vorstöße wie dieser zeigen, wie wichtig es ist, entschieden Zeichen gegen die
bestehende Verflechtung von Staat und Kirchen zu setzen. Wir fordern daher, wie
bereits die Beschlusslagen der GRÜNEN JUGEND vorsehen, dass eine Säkularisierung
in allen Bereichen stattfindet. Dies beinhaltet unter anderem auch die Loslöung
von Feiertagen von ihrem christlichen Kontext und die Aufhebung damit
einhergehender Tanzverbote sowie die Einführung von religionsübergreifendem
Ethikunterricht statt Religionsunterricht.
Kein Sonderrecht für religiöse Organisationen
Religiöse Organisationen, besonders im sozialstaatlichen Bereich, wie
beispielsweise kirchliche Träger*innen, müssen sich in ihrer Gesamtheit an
staatliches Recht halten und dürfen hiervon keine Ausnahmen genießen, wie zum
Beispiel die Entlassung wiederverheirateter Personen.
Säkularisierung umzusetzen heißt nicht, Kultur nicht zu achten. Vielmehr
bedeutet es, die Vielfältigkeit von Kultur(en), aber auch von Lebensstilen
wertzuschätzen, die in Bayern gegenwärtig sind. Um allen Menschen, die hier
leben, gleichermaßen gerecht zu werden, bedarf es daher einer echten
Entflechtung von Religion und Staat in Bayern statt einer Marginalisierung
Andersdenkender – und zwar jetzt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
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