Veranstaltung: | 42. Landesjugendkongress |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 03 Anträge zu Satzung, Statuten und Ordnungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Bayern (dort beschlossen am: 12.04.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.04.2018, 20:05 |
SÄ2: Klarstellung Frauenversammlung
Antragstext
"Eine Frauenversammlung kann zu einem bestimmten Grund auf Antrag von einer Frau
einberufen werden. Die Frauenversammlung hat maximal eine Stunde Zeit das Thema
zu diskutieren und einen Beschluss dazu zu fassen. Die Frauenversammlung findet
unter Ausschluss der Menschen anderer Geschlechtsidentität statt.
In einer Frauenversammlung kann das weitere Vorgehen bei der Vergabe von offenen
Plätzen beschlossen werden, sollte keine Frau für einen für Frauen zustehenden
Platz kandidieren bzw. gewählt werden. Die Frauenversammlung kann mit einer
absoluten Mehrheit beschließen, dass der offene Platz geöffnet werden soll.
Wird die Öffnung des Platzes abgelehnt, bleibt der Platz unbesetzt. Sind keine
stimmberechtigten Frauen anwesend, können Frauen zustehende Plätze nicht
geöffnet werden. Diese Plätze bleiben unbesetzt. Die Wahl dieser Plätze wird auf
die nächste Mitgliederversammlung verschoben, zu der ausdrücklich mit dem
Hinweis auf die anstehenden Wahlen eingeladen wird."
"Eine Frauenversammlung kann zu einem bestimmten Grund auf Antrag von einer Frau
einberufen werden. Die Frauenversammlung hat maximal eine Stunde Zeit das Thema
zu diskutieren und einen Beschluss dazu zu fassen. Die Frauenversammlung findet
unter Ausschluss der Menschen anderer Geschlechtsidentität statt.
In einer Frauenversammlung kann das weitere Vorgehen bei der Vergabe von offenen
Plätzen beschlossen werden, sollte keine Frau für einen für Frauen zustehenden
Platz kandidieren bzw. gewählt werden. Die Frauenversammlung kann mit einer
absoluten Mehrheit beschließen, dass der aktuellunbesetzteoffene Platz besetzt
werden soll.
Wird die Besetzung des Platzes abgelehnt, bleibt der Platz unbesetzt. Sind keine
stimmberechtigten Frauen anwesend, können Frauen zustehende Plätze nicht
geöffnet werden. Diese Plätze bleiben unbesetzt. Die Wahl dieser Plätze wird auf
die nächste Mitgliederversammlung verschoben, zu der ausdrücklich mit dem
Hinweis auf die anstehenden Wahlen eingeladen wird."
Begründung
Klärung zur besseren Verständlichkeit der Satzung.