Veranstaltung: | 43. Landesjugendkongress |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Anträge zur Satzung, Ordnung, Statute |
Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Bayern (dort beschlossen am: 01.11.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.11.2018, 19:19 |
SÄA1: Abschaffung des Landesrats
Antragstext
§ 6 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bayern wird gestrichen.
Alle nachfolgenden Paragraphen werden um eine Nummer nach vorne verschoben.
§ 5 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bayern wird um Absatz (12) wie folgt ergänzt:
(12) Die zweite ordentliche Landesmitgliederversammlung im Jahr beschließt auf
Vorschlag des Landesvorstands das Veranstaltungskonzept für das folgende Jahr.
Dieses enthält neben den Veranstaltungsformen auch die inhaltlichen
Schwerpunktsetzungen für die Großveranstaltungen.
Begründung
Die Landesräte wurden eingeführt, um ein beschlussfassendes Gremium zwischen den Landesjugendkongressen zu fungieren und um die Kreis- und Bezirksverbände besser zu vernetzen. Beide Zwecke können Landesräte in ihrer jetzigen Form leider nur unzureichend erfüllen.
Seit ihrer Einführung mussten auf Landesräten keine dringenden Beschlüsse gefällt werden, die nicht auch bis zum nächsten LJK hätten warten können. Landesräte können des weiteren keine auf LJKs getroffenen Beschlüsse aufheben und verändern. Daher werden Landesratsbeschlüsse oft als nicht gleichrangig betrachtet.
Die Vernetzung von lokalen Strukturen, also Kreis- und Bezirksverbände, hat auf Landesräten bisher nicht wie erhofft funktioniert. Da uns diese aber auch weiterhin sehr wichtig sein wird, möchten wir nach alternativen Möglichkeiten suchen, die besser zur Vernetzung geeignet sind.
Hinzu kommt, dass bei Landesräten zum Zeitpunkt ihrer Konzipierung mit etwa 30 Teilnehmer*innen kalkuliert wurde. Inzwischen sind durch die positive Entwicklung der Mitgliederzahlen und durch Neugründung von Kreisverbänden Landesräte auf mehr als die doppelte Größe angewachsen. Auf diese Entwicklung wollen wir reagieren und den Landesrat als Relikt aus einer früheren Zeit abschaffen.
Ein positives Element der Landesräte wollen wir aber erhalten: Die gute Bildungsarbeit. Gelder die bisher in der Durchführung von Landesräten gebunden waren, können künftig noch besser in die Organisation von Seminaren und die allgemeine Bildunsgarbeit im Verband fließen.
Änderungsanträge
- Ä1 (Daniel Gaittet, Eingereicht)