Um den Landesrat vollständig aus der Satzung zu streichen, ist auch eine Änderung in § 4 (3) notwendig.
Antrag: | Abschaffung des Landesrats |
---|---|
Antragsteller*in: | Daniel Gaittet |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 28.11.2018, 20:09 |
Antrag: | Abschaffung des Landesrats |
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Antragsteller*in: | Daniel Gaittet |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 28.11.2018, 20:09 |
Dieses enthält neben den Veranstaltungsformen auch die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen für die Großveranstaltungen.
In § 4 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bayern wird in Absatz (3) der Spiegelstrich "- Landesrat" gestrichen.
§ 6 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bayern wird gestrichen.
Alle nachfolgenden Paragraphen werden um eine Nummer nach vorne verschoben.
§ 5 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bayern wird um Absatz (12) wie folgt ergänzt:
(12) Die zweite ordentliche Landesmitgliederversammlung im Jahr beschließt auf
Vorschlag des Landesvorstands das Veranstaltungskonzept für das folgende Jahr.
Dieses enthält neben den Veranstaltungsformen auch die inhaltlichen
Schwerpunktsetzungen für die Großveranstaltungen.
In § 4 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bayern wird in Absatz (3) der Spiegelstrich "- Landesrat" gestrichen.
Um den Landesrat vollständig aus der Satzung zu streichen, ist auch eine Änderung in § 4 (3) notwendig.