Veranstaltung: | 43. Landesjugendkongress |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Anträge zur Satzung, Ordnung, Statute |
Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Bayern (dort beschlossen am: 01.11.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.11.2018, 19:33 |
SÄA3: Änderung Basisdelegierte*r Bundesfinanzausschuss
Antragstext
Ändere § 5 Abs. (11) der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bayern in
Die Landesmitgliederversammlung, die regulär den Vorstand wählt, wählt die*den
Basisdelegierte*n zum Bundesfinanzausschuss. Der Delegation (Basisdelegierte*r
und Schatzmeister*in) muss mindestens eine Frau angehören.
Füge in § 5 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bayern einen neuen Abs. (12) wie folgt
ein
(12) Sollte durch vorzeitige Neuwahl der Position der*des Schatzmeister*in keine
Frau der Delegation zum Bundesfinanzauschuss angehören, scheidet auch der
Basisdelegierte zum Bundesfinanzauschuss aus dem Amt aus. Eine Nachwahl ist
möglich. Die Amtszeit endet in jedem Fall mit der Amtszeit des amtierenden
Landesvorstandes.
Begründung
Mit dieser Satzungsänderung möchten wir eine unnötige Fluktuation vermeiden - die alte Satzung sah, sollte eine weibliche Schatzmeisterin zurücktreten, in jedem Fall die Neuwahl der*s Basisdelegierten für den Bundesfinanzausschuss vor. Also auch wenn der Posten der*s Schatzmeister*in nur für Frauen geöffnet wird. Dies bedeutet einen organisatorischen Mehraufwand sowie behindert eine langfristige Arbeit der*s Basisdelegierten. Mit der Satzungsänderung ist die Nachwahl der*s Bundesfinanzausschussdelegierten nur noch nötig, wenn keine Frau als Schatzmeisterin nachgewählt wird und gleichzeitig keine Frau als Basisdelegierte gewählt ist.