Veranstaltung: | 47. Landesjugendkongress |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Satzung, Ordnungen und Statute |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 11.03.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.03.2021, 20:06 |
SÄ3: Regelungen für digitale Landesmitgliederversammlungen beibehalten!
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung möge folgende Änderung im Paragraph 12 der
Allgemeinen Geschäftsordnung der GRÜNEN JUGEND Bayern beschließen:
§ 12 Schlussbestimmungen
Die Bestimmungen des §11 der Allgemeinen Geschäftsordnung gelten bis 31.
Dezember 2021. Eine Verlängerung der Frist ist mit absoluter Mehrheit möglich.
Begründung
Aufgrund der aktuellen Pandemielage kann noch nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass ab dem 01. Juli 2021 - welcher die Frist für die ursprüngliche Änderung der Geschäftsordnung darstellt - Präsenzveranstaltungen wieder uneingeschränkt möglich sein werden. Deshalb sollte die Regelungen für digitale Landesmitgliederversammlungen weiterhin erhalten bleiben und um ein halbes Jahr verlängert werden, um zu garantieren, dass wir als GRÜNE JUGEND Bayern handlungsfähig bleiben. In Zukunft können diese Regelungen erneut bewertet werden.