Veranstaltung: | 47. Landesjugendkongress |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Satzung, Ordnungen und Statute |
Antragsteller*in: | Aron Skopp |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 18.02.2021, 17:35 |
SÄ1: Satzungsänderungsantrag zu §5 Landesmitgliederversammlung
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Sie
wird vom Landesvorstand mit einer Ladungsfrist von mindestens sechs Wochen mit
einer vorläufigen Tagesordnung einberufen. Die Einladung kann per Post oder per
E-Mail erfolgen. Dabei muss sichergestellt sein, dass alle Mitglieder erreicht
werden. Zudem muss auf das einbringen von Anträgen mit den entsprechenden
Fristen hingewiesen werden. Ebenso kann eine Landesmitgliederversammlung von
mindestens 20% der Mitglieder oder 1/3 der anerkannten Kreisverbände beantragt
werden.
Begründung
Die Antragsfrist für Satzungsänderungen beträgt 4 Wochen genauso wie die der Einladungsfrist. Neue Mitglieder, welche sich nicht mit den Fristen auskennen, wird es erschwert Satzungsänderungsanträge fristgerecht einzureichen. Die veränderte Einladefrist auf 6 Wochen macht die Mitglieder darauf aufmerksam, (Satzungs-,) Änderungsanträge bald einzureichen.