Zu Zeile 131-143: Den neuen Landesvorstand erwartet eine enorme Arbeitsbelastung. Daher sollten bestehende Strukturen nicht direkt reformiert, sondern zunächst v.a. evaluiert werden, im Rahmen der Möglichkeiten und Ressourcen. Teams und Arbeitsbereiche wurden erst vor wenigen Jahren eingeführt, daher lohnt sich ein Blick, wie sie derzeit funktionieren. Arbeitsbereiche können und sollten nicht komplett unabhängig vom Landesvorstand agieren, v.a. dann nicht, wenn es um Ressourcen geht (u.a. aufgrund von Haftungsfragen). Zudem sind die Mitglieder von Arbeitsbereichen nicht gewählt und daher auch demokratisch nicht zur unabhängigen Arbeit legitimiert. Eine Evaluation der Teams und Arbeitsbereiche sollte ergebnisoffen stattfinden, weshalb das Etablieren von Arbeitskreisen nicht im Arbeitsprogramm festgeschrieben werden sollte. Die Satzung gibt für Teams und Arbeitsbereiche viel Flexibilität, innerhalb der bestehenden Strukturen kann der neue Landesvorstand viele Änderungen vornehmen.
Zu Zeile 163-164: Auf dem Landesjugendkongress im Herbst 2022 wurde bereits ein Awareness Pool beschlossen (siehe §9 der Satzung). Es bedarf daher keiner Prüfung zur Einführung. Der neue Landesvorstand wird sich um eine gute Awareness-Arbeit bemühen.
Zu Zeile 176-180: Eine grundsätzliche, aber nicht inhaltliche Überarbeitung der Satzung ist zwar ein löbliches Vorhaben, aber auch mit viel Arbeit verbunden. Der neu gewählte Landesvorstand wird mit seiner Konstituierung, der Bundestagswahl und den verschiedenen anderen Aufgaben aus dem Arbeitsprogramm alle Hände voll zu tun haben. Natürlich bleibt es wichtig, dass der neue Landesvorstand zu Satzungsfragen und -diskussionen ansprechbar ist und dafür auch Austauschräume, nach Bedarf, bieten kann.