Die Satzung gibt bereits vor, dass, wenn nicht anders beschlossen, alle Organe inkl. des Landesvorstands öffentlich tagen (§6 Abs. 1). Der Termin der nächsten Landesvorstandssitzung kann immer beim Landesvorstand erfragt werden, eine Ankündigung ist dafür nicht notwendig.
Ebenso gibt die Satzung vor, dass ein Protokoll angefertigt werden muss, das den Mitgliedern zugänglich ist (§10 Abs. 5). Würden die Protokolle online verfügbar gemacht, kommt das, bei der großen Mitgliederzahl, einer Veröffentlichung gleich. Das birgt Fallstricke (z.B. im Hinblick auf Datensicherheit) und ist mit erheblicher Mehrarbeit für den Landesvorstand verbunden. Die Protokolle müssten akribisch von internen Diskussionen und Streitigkeiten sowie von möglicherweise verletzbaren Inhalten befreit werden. Bei den zu veröffentlichten Dokumenten könnte es sich nur um nüchterne Beschlussprotokolle handeln. Die eh von der Satzung geforderte Zugänglichkeit kann auf Nachfrage erfüllt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Verbreitung der Protokolle nachvollziehbar bleibt. Durch die Transparenzregeln der Satzung ist der Landesvorstand sowieso dazu verpflichtet, diesen Anfragen nachzukommen.