Veranstaltung: | 55. Landesjugendkongress |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Anträge |
Antragsteller*in: | Laetitia Wegmann (KV Erding), Liam Sauer (KV Fürstenfeldbruck), Nina Dreßler (KV München), Christian Geiger (BZV Ostbayern) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.04.2025, 21:24 |
X2: Raus aus den Werkstätten, rein in die Inklusion!
Antragstext
1. Einführung
Teilsein – und nicht nur Teilhabe. Teilsein bedeutet, aktiv und gleichberechtigt
in allen Bereichen der Gesellschaft zu leben und zu gestalten. Teilsein
bedeutet, anzuerkennen, dass jeder Mensch ein wertvoller Teil der Gesellschaft
ist. Diese Kultur des Miteinanders, des respektvollen Dialogs und des
gegenseitigen Lernens erfordert jedoch eine Veränderung der Haltung und
Wahrnehmung. Eine Veränderung, die scheinbar für die Union und die SPD im
aktuellen Koalitionsvertrag nicht möglich erscheint. Eine Veränderung, die
grundlegenden Reformen bedarf – insbesondere bei den Werkstätten für behinderte
Menschen (WfbM). Die aktuellen Pläne der Union und SPD beenden nicht die
"Befriedungsverbrechen". Als "Befriedungsverbrechen" prangerte der italienische
Psychiater und Pionier der Aufarbeitung und Entlarvung struktureller Gewalt,
Franco Basaglia, 1978 die Zustände in der Fürsorge an. "Befriedungsverbrechen"
bedeutet, dass einer ganzen Gruppe von Menschen institutionelle Exklusion
aufgezwungen wird – in den WfbM, angeblich, um „sie zu schützen“. Aber wer wird
wirklich durch die Exklusion von Menschen mit Behinderung geschützt? Sicherlich
nicht Menschen mit Behinderung. Denn Inklusion bedeutet, bestehende
Machtverhältnisse zu hinterfragen und sich mit Missständen auseinanderzusetzen!
2.1. Arbeitsrecht
Die Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt
sind, leisten gleichwertige Arbeit wie Menschen auf dem sogenannten „ersten“
Arbeitsmarkt. Dennoch bleiben ihnen die grundlegenden Arbeitnehmerinnenrechte
verwehrt: Sie haben kein Streikrecht, keinen Anspruch auf Mindestlohn, und
dürfen keine Tarifverträge abschließen. Stattdessen sind sie für einen
Hungerlohn von durchschnittlich 224 € im Monat angestellt, was einen Verstoß
gegen das Grundgesetz, EU-Recht und die UN-Behindertenrechtskonvention
darstellt. Auch deshalb haben die Vereinten Nationen die Bundesregierung schon
vor Längerem für die Legalität der Werkstätten kritisiert; dies blieb jedoch
ohne Konsequenzen oder Besserungen. Da der Lohn für die Beschäftigten in den
Werkstätten so niedrig ist, kann das finanzielle Existenzminimum nur durch
massive staatliche Sozialleistungen gesichert werden. Trotzdem leben viele
Menschen in Werkstätten unterhalb der Armutsgrenze, da sie inklusive aller
Zuwendungen monatlich nur etwa 1100 € zur Verfügung haben, wobei die definierte
allgemeine Armutsuntergrenze bei 1310 € liegt. Dies wirkt sich im Alter noch
katastrophaler aus, da vielen aufgrund der lebenslang winzigen Löhne trotz
angepasster Beitragsbemessungsgrundlage keine hohen Rentenauszahlungen
übrigbleiben und sie kaum Rücklagen aufbauen konnten, während für Pflege und
Wohnen aufgrund des besonderen Bedarfs hohe Kosten entstehen. Insgesamt ist das
System der Werkstätten also eine moderne Form der Ausbeutung von Arbeitskraft in
einem gesetzlich legalen System – das auch noch durch den reduzierten
Mehrwertsteuersatz gestützt wird. Mehr als 310.000 Beschäftigte arbeiten in
Deutschland unter diesen Verhältnissen, welche zynischerweise oft als
„Standortvorteil“ beschrieben werden. Solche arbeitsrechtlichen und sozialen
Zustände sind unerträglich und müssen unmittelbar beendet werden! Weiterhin
existiert für deutsche Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitnehmerinnen seit 2016
die sogenannte „Schwerbehindertenquote“. Sie schreibt vor, dass mindestens 5 %
der Beschäftigten Menschen mit Behinderungen sein müssen. Ein Verstoß gegen
diese Regelung wird in der Regel mit der „Ausgleichsabgabe“, also einer
Geldstrafe, sanktioniert, welche ironischerweise an die Integrationsämter
zurückfließt, die sie direkt den Werkstätten zukommen lassen. Somit erhält sich
dieses System selbst und wird aus (arbeits-)rechtlicher Sicht auf längere Zeit
keine tatsächlichen Verbesserungen oder wirkliche Inklusion bewirken.
2.2. Gewinnorientierung
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden überwiegend aus öffentlichen
Mitteln finanziert – etwa durch die Bundesagentur für Arbeit, Renten- und
Unfallversicherung sowie kommunale Träger. Zusätzlich erzielen viele
Einrichtungen Einnahmen durch Industrieaufträge. Trotz ihres gemeinnützigen
Auftrags und der formellen Ausrichtung auf Förderung und Integration zeigt sich
in der Praxis eine zunehmende Orientierung an wirtschaftlicher Effizienz und
reiner Auftragsabwicklung, wie es durch die gesetzliche Verpflichtung zu
betriebswirtschaftlichen Arbeitsabläufen nach § 12 WVO verursacht wird. Das
wirft die berechtigte Frage auf, ob die ursprüngliche Zielsetzung – nämlich die
berufliche Entwicklung und gesellschaftliche Mitwirkung von Menschen mit
Behinderungen – noch im Mittelpunkt steht. Ein zusätzlicher wirtschaftlicher
Anreiz für Unternehmen, Aufträge an Werkstätten zu vergeben, ergibt sich aus §
223 SGB IX: Von der zu zahlenden Ausgleichsabgabe können 50 % der
Arbeitsleistung, die von Menschen mit Behinderungen in der Werkstatt erbracht
wurde, abgezogen werden. Die Werkstätten weisen diesen Betrag auf der Rechnung
gesondert aus. Als gemeinnützige Einrichtungen berechnen sie zudem lediglich den
ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Dieses Modell macht
Werkstattaufträge für viele Unternehmen finanziell besonders attraktiv – oftmals
günstiger als reguläre Marktpreise. Tatsächlich fließt ein erheblicher Teil der
Mittel in den Erhalt eines weitgehend abgeschlossenen Systems, das den Übergang
in eine reguläre Beschäftigung kaum unterstützt. Für viele Werkstätten besteht
ein strukturelles Interesse daran, leistungsfähige Beschäftigte dauerhaft zu
halten, da deren Produktivität die wirtschaftliche Grundlage sichert. Der
Wechsel in sozialversicherungspflichtige Anstellungen bleibt daher selten;
gleichzeitig erhalten die dort Beschäftigten häufig nur wenige Euros pro Stunde
– trotz voller Arbeitszeit. Dies steht im klaren Widerspruch zu den Prinzipien
fairer und würdiger Arbeit. Die Kombination aus staatlicher Finanzierung und
marktorientierter Betriebsführung schafft ein Spannungsfeld, das inklusive
Arbeitsstrukturen eher behindert als befördert. Es braucht daher einen
grundlegenden Kurswechsel: weg von der dauerhaften Subventionierung von
Produktionsstätten, hin zu individuellen Fördermaßnahmen, echten beruflichen
Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und einer Vergütung, die den
geleisteten Beitrag anerkennt.
2.3. Mangelnde Perspektiven und Segregation
In einer kapitalistischen Gesellschaft ist Arbeit eine der größten Chancen auf
Inklusion. Doch leider hält Deutschland an einem System fest, das Menschen mit
Behinderung bewusst segregiert, nicht ausreichend qualifiziert und ihnen die
Möglichkeit, dieses System zu verlassen, enorm erschwert oder sogar verweigert.
Inklusion beginnt bekanntermaßen in den Köpfen der Menschen, doch leider gehen
wir noch immer davon aus, dass behinderte Menschen einen Zusatzaufwand und eine
Störung unseres Systems darstellen. Vom WfbM profitieren daher in erster Linie
die Arbeitgebenden und unsere Gesellschaft, die sich durch die Auslagerung von
Menschen mit Behinderung in Werkstätten die Arbeit und Systemanpassungen
ersparen, die notwendig wären, um einen fairen und inklusiven Zugang zur
Arbeitswelt für alle zu schaffen. Ganz nach dem Motto: „Wer Inklusion will,
findet einen Weg. Wer sie nicht will, findet Ausreden“ (Raul Krauthausen).
Aktuell sind Werkstätten (WfbM) nicht wie gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 219
SBG IX) Orte, die Teilhabe am Arbeitsleben für alle ermöglichen, sondern
abgesonderte Welten, in denen behinderte Menschen für ausbeuterische Löhne
arbeiten, mit kaum einer Chance, je den sogenannten "ersten" Arbeitsmarkt und
dadurch echte Inklusion zu erfahren. Nach Zahlen aus 2019 wechselten lediglich
0,6 % aus dem Berufsbildungsbereich bzw. dem Eingangsverfahren und 0,35 % der
Beschäftigten im WfbM auf den sogenannten "ersten" Arbeitsmarkt. Von den gerade
einmal 0,35 %, die aus dem WfbM auf den sogenannten "ersten" Arbeitsmarkt
wechselten, erhielten 82 % eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Grund dafür ist unter anderem die Angst der Beschäftigten vor Diskriminierung am
sogenannten "ersten" Arbeitsmarkt, sowie vor Verlust des sozialen Netzwerks und
der Unterstützung nach Verlassen der Werkstätten und die fehlenden Kompetenzen
und Erfahrungen bei den Arbeitgebenden. Durch den bereits thematisierten Zwang
zur Wirtschaftlichkeit werden besonders die fitteren Beschäftigten von den
Werkstätten in der Regel nicht ausreichend befähigt und ermutigt, auf den
sogenannten "ersten" Arbeitsmarkt zu wechseln, da sonst die Produktion und
Arbeitsfähigkeit der gesamten Werkstatt gefährdet wäre.
Ein weiterer Bestandteil des Werkstättensystems ist der Berufsbildungsbereich
(BBB), welchen behinderte Personen im Zuge des Eingangsverfahrens in die WfbM
durchlaufen. Das BBB ist dabei eine Art zweijährige Ausbildungs- und
Orientierungsmaßnahme, in der Menschen mit Behinderung ein Grund- und Aufbaukurs
erhalten, in dem sie zum einen ein Grundverständnis für Arbeit, Arbeitsbereiche
und verschiedene Werkstoffe erhalten, zum anderen aber auch ihre Arbeitskraft
auf die wirtschaftliche Verwertbarkeit geprüft wird. Am Ende der zwei Jahre
entscheidet ein Fachkomitee, welche Möglichkeiten für die jeweilige Person in
Frage kommen. Die Möglichkeiten sind dabei das Ausscheiden aus der Arbeitswelt
und damit der Übergang in eine Förderwerkstatt (ein weiterer Bereich, der an die
WfbM angegliedert ist), der Verbleib im Arbeitsbereich der WfbM, die
Beschäftigung an einem Außenarbeitsplatz (ebenfalls angegliedert an die WfbM),
sowie der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Übergang auf den
sogenannten "ersten" Arbeitsmarkt muss dabei eigenständig mit potenziellen
Arbeitgeber*innen organisiert werden. Zudem entfallen dann die im WfbM
enthaltenen Fahrdienste für Mobilitätseingeschränkte sowie die Chance, nach 20
Jahren Beschäftigung eine volle Erwerbsminderungsrente zu beziehen, die aktuell
für Personen, die ihr ganzes Leben im WfbM verbracht haben, vorgesehen ist.
Damit das BBB ein tatsächlich offener Wegbereiter wird und nicht den Weg ins
WfbM zementiert, muss der Übergang auf den sogenannten "ersten" Arbeitsmarkt
besser begleitet werden und wie im regulären WfbM eine Pflichtaufgabe werden.
Zudem darf das Fachkomitee nicht ausschließlich aus Personen aus dem WfbM-
Bereich bestehen und die Teilhabemaßnahmen, die eine Beschäftigung im WfbM
ermöglichen (z. B. Fahrdienste), auch bei einem Übertritt vom BBB auf den
sogenannten "ersten" Arbeitsmarkt bei Bedarf bestehen bleiben.
3. Forderungen
Aus all diesen Gründen lehnen wir das aktuelle System der Werkstätten für
Menschen mit Behinderung ab. Es beutet die Beschäftigten an vielen Stellen aus
und verhindert Inklusion, statt sie zu fördern. Deswegen fordert die GRÜNE
JUGEND Bayern folgende Punkte:
- Das System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen muss in der
kurzen Frist grundlegend reformiert werden. Nicht mehr die kostengünstige
Produktion von Gütern und Profitmaximierung soll im Vordergrund stehen,
sondern die Inklusion im sogenannten „ersten“ Arbeitsmarkt. Dafür wird die
gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeit der Werkstätten (§ 12 WVO)
abgeschafft und der Mindestlohn eingeführt. Zudem erhalten die
Beschäftigten den Arbeitnehmer*innenstatus, da ihre Arbeit gleich wichtig
ist wie diejenige aller anderen Beschäftigten und deshalb auch
arbeitsrechtlich gleichgestellt werden muss.
- Mittelfristig soll das Werkstättensystem ganz abgeschafft werden, weil es
für die Inklusion von Menschen im Arbeitsmarkt nicht ausreichend geeignet
ist, wie die niedrigen Vermittlungsquoten beweisen. Stattdessen sollte
staatliches Handeln auf die Förderung von Inklusion im sogenannten
„ersten“ Arbeitsmarkt abzielen und die dafür notwendigen legislativen
Voraussetzungen schaffen.
- Um dies zu gewährleisten, sollen Unterstützungsstrukturen der Werkstätten
im sogenannten „ersten“ Arbeitsmarkt etabliert werden, wobei spezifische
Fördertöpfe und Steuererleichterungen wirksame Mittel sein könnten. Mit
einem solchen Anreizsystem ließe sich Inklusion wesentlich großflächiger
als unter den aktuellen Verhältnissen erreichen. Dabei muss berücksichtigt
werden, dass die in den WfbM aufgebauten Sozialstrukturen und Netzwerke
optimalerweise in den sogenannten "ersten" Arbeitsmarkt mitgenommen werden
sollen, um einen reibungslosen Übergang und ein sozial gerechtes Leben zu
ermöglichen.
- Sämtliche Anreize zu einer Umgehung der bestehenden Inklusionsregelungen
müssen abgeschafft werden. Strafzahlungen in sehr geringer Höhe oder auf
die Ausgleichsabgabe anrechenbare Produktionsauslagerungen in Werkstätten,
um weniger Menschen mit Behinderungen einstellen zu „müssen“, sind
inakzeptabel und unerträglich. Große wie kleine Konzerne sollen Inklusion
umsetzen und sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen dürfen. Nur durch
gemeinsames Handeln kann Inklusion gelingen!
4. Idealzustand
In einer idealen Arbeitswelt findet jeder Mensch, unabhängig von seinen
individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, seinen passenden Platz in
vielfältigen und anpassungsfähigen Arbeitsumfeldern. Unternehmen erkennen den
einzigartigen Wert und die unterschiedlichen Perspektiven, die jeder Einzelne –
ob mit oder ohne Behinderung – in die Teams einbringt, und gestalten ihre
Strukturen flexibel, um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden. Es entstehen
vielfältige Teams, in denen jeder Person ihre individuellen Talente und
Fähigkeiten einbringen kann. Wahre Innovation entsteht durch diese
unterschiedlichen Perspektiven, und Unternehmen schaffen Arbeitsplätze, die sich
flexibel an die Bedürfnisse aller anpassen. Innovative Technologien und moderne
Assistenzsysteme sind selbstverständlich in den Arbeitsalltag integriert, um
Barrieren abzubauen und eine von Anfang an gleichberechtigte Teilhabe zu
ermöglichen. Der Fokus verschiebt sich weg von vermeintlichen Defiziten hin zu
den einzigartigen Stärken jedes Einzelnen. Dies fördert die soziale Integration
und das gemeinsame Wachstum aller Mitarbeitenden. Die Vielfalt der Belegschaft
wird aktiv als Bereicherung erlebt und nicht nur toleriert, sondern bewusst
gefördert. Barrieren in den Köpfen und in den Strukturen sind abgebaut,genauso
wie inklusionshemmende Bürokratie. Unternehmen verstehen Inklusion nicht als
eine bloße soziale Pflicht, sondern die vielfältigen Perspektiven ihrer
Mitarbeitenden vielmehr als einen Wettbewerbsvorteil und als Bereicherung für
die Unternehmenskultur. Diese fortschrittliche Arbeitswelt zeichnet sich durch
eine ausgeprägte Kultur der Offenheit, des tiefen Respekts und der gegenseitigen
Unterstützung aus, in der die Vielfalt der menschlichen Fähigkeiten als ein
unschätzbarer Reichtum betrachtet wird. Statt starrer Strukturen prägen
Flexibilität und umfassende Barrierefreiheit jeden einzelnen Arbeitsplatz.
Unternehmen investieren gezielt in Technologien und notwendige Anpassungen, die
es jedem Mitarbeitenden ermöglichen, seine Aufgaben optimal zu erfüllen.
Flexible Arbeitsmodelle wie Remote-Arbeit und variable Arbeitszeiten sind der
Standard, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Belegschaft gerecht zu
werden. Unterstützende Mentoring-Programme und etablierte Netzwerke stärken die
aktive Teilhabe und den wertvollen Austausch zwischen allen. In dieser
fortschrittlichen Utopie ist Arbeit ein Ort, an dem jeder Mensch seine
individuellen Fähigkeiten voll entfalten und sich kontinuierlich
weiterentwickeln kann, völlig frei von jeglicher Form von Ausgrenzung und
stigmatisierenden Vorurteilen. Die Arbeitswelt wird so zu einem authentischen
Spiegelbild der vielfältigen Gesellschaft, in der jede*r Einzelne seinen
wertvollen Beitrag leistet.
All das ist keine rosa-rote Phantasiewelt, sondern ein Weg, den wir morgen
beginnen können!
Begründung
erfolgt mündlich