Veranstaltung: | 55. Landesjugendkongress |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Anträge |
Antragsteller*in: | Dex Mareyen (KV Mühldorf), Christian Geiger (BZV Ostbayern), Laetitia Wegmann (KV Erding), Leonhard Kuchinka (KV Fürstenfeldbruck), Fabie Schuster (KV Ingolstadt), Elena Geiger (KV Oberland), Moritz Kunisch (KV Ebersberg),Susan Schnitter (KV Mühldorf), Melina Reischl (KV Mühldorf), Claudia Hammerbacher (KV Nürnberg), Maximilian-Ronaldo Klante (KV Nürnberg), Anna Wirnhier (KV Mühldorf), Constantin Heinold (KV Coburg), Hannes Deimer (KV Erding), Maximilian Mayr (KV Erding), Daniela Duschl (KV Mühldorf), Finn Melzer (KV Mühldorf) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.04.2025, 23:52 |
X5: Rückholantrag zum Beschluss "Ein NPD-Verbot stärkt nur die (deutsche) Rechte" vom Landesjugendkongress im Oktober 2000
Antragstext
Die Mitgliederversammlung der Grünen Jugend Bayern möge beschließen:
Der auf dem Landesjugendkongress im Oktober 2000 beschlossene Antrag "Ein NPD-
Verbot stärkt nur die (deutsche) Rechte" wird hiermit gemäß § 9 der allgemeinen
Geschäftsordnung der Grünen Jugend Bayern aufgehoben.
Begründung
Für Kontext der Beschluss der 6. Landesmitgliederversammlung im Jahr 2000:
https://gruene-jugend-bayern.de/wp-content/uploads/2022/03/2000_10_Muenchen_NPD-Verbot.pdf
Die im Jahr 2000 gegen ein NPD-Verbot vorgebrachten Argumente haben sich in der politischen Praxis als nicht stichhaltig erwiesen. Die damalige Positionierung basierte auf der Annahme, dass ein Verbot rechtsextremer Parteien diese nur stärken und zu einer Solidarisierung führen würde.
Die politische Entwicklung der letzten Jahre hat jedoch gezeigt, dass rechtsextreme Strukturen durch ihre legale Existenz als Partei erhebliche Vorteile genießen: staatliche Finanzierung, mediale Plattformen, parlamentarische Präsenz und die Möglichkeit, ihre menschenfeindliche Ideologie unter dem Deckmantel demokratischer Legitimität zu verbreiten.
Die im damaligen Antrag vorgebrachten Argumente werden heute nahezu identisch gegen ein mögliches AfD-Verbotsverfahren angeführt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass das Tolerieren verfassungsfeindlicher Parteien im demokratischen System nicht zu deren Schwächung, sondern zu einer schleichenden Normalisierung ihrer Positionen führt.
Eine wehrhafte Demokratie muss klare Grenzen ziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der NPD (heute: Die Heimat) im Jahr 2017 bestätigt, dass diese Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Ähnliche Tendenzen sind bei anderen rechtsextremen Parteien erkennbar.
Die Grüne Jugend Bayern sollte daher ihre Position korrigieren und diesen Beschluss zurücknehmen.