Veranstaltung: | 56. Landesjugendkongress |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Anträge zu Satzung, Ordnung und Statuten |
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Bayern (dort beschlossen am: 14.09.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.09.2025, 21:34 |
SÄ7: Inklusion und Rechtssicherheit für alle!
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung beschließt:
1. § 3 Absatz 5 Satz 2 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bayern (Satzung) wird das
Wort „schriftlich“ durch die Worte „in Textform oder mündlich zu Protokoll der
Landesgeschäftsstelle“ ersetzt.
2. § 3 Absatz 7 Satz 2 der Satzung wird das Wort „schriftlich“ durch die Worte
„in Textform oder mündlich zu Protokoll der Landesgeschäftsstelle“ ersetzt.
3. § 6 Absatz 5 Satz 4 der Satzung erhält die folgende Fassung:
„Abwahlanträge müssen mindestens zwei Wochen vor der nächsten
Landesmitgliederversammlung gestellt und in Textform oder zu Protokoll der
Landesgeschäftsstelle begründet werden.“
4. § 9 Absatz 1 Buchstabe a Satz 2 der Satzung werden die Worte „schriftlich und
formlos“ durch die Worte „in Textform oder mündlich zu Protokoll der
Landesgeschäftsstelle“ ersetzt.
5. § 1 Absatz 1 Satz 1 der Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Bayern erhält
die folgende Fassung:
„Erstattungen werden grundsätzlich nur auf Antrag, der in Textform oder zu
Protokoll der Landesgeschäftsstelle zu stellen ist, der erstattungsberechtigten
Personen und gegen Einreichung des Beleges in der Landesgeschäftsstelle
durchgeführt.“
Begründung
Es gibt Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht lesen und/oder nicht
schreiben können und deswegen keine Schriftsätze einreichen können. Die Ersetzung des Begriffes „schriftlich“ durch den Begriff „Textform“, der legaldefiniert ist (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs), erhöht die Rechtssicherheit.