Besonders große Erbschaften sind allermeistens an Unternehmensvermögen geknüpft. Die aktuelle Regelung erlaubt es, dass diese Erbschaften z.t. so gut wie gar nicht besteuert werden, da Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaten über 25% von der Erbschaftssteuer befreit sind.
Diese Regelung trägt maßgeblich dazu bei, den Reichtum berreits überreicher Familien zu akkumulieren und eine Abschaffung wäre ein bedeutender Schritt zur Umverteilung von Oben nach Unten.
Leitantrag: | Leitantrag: Kein Fußbreit dem Faschismus in all seinen Formen |
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Antragsteller*in: | Jonas Püschel (KV Augsburg-Land) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.10.2025, 22:12 |
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