| Veranstaltung: | 57. Landesjugendkongress |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Anträge |
| Antragsteller*in: | Florian Wunderle (KV Würzburg), Marvin Bauersfeld (KV Würzburg), Maximilian Appelmann (KV Würzburg), Colin Schwenker (KV Würzburg), Katharina Pause (KV Würzburg), Jerome Pfeiffer (KV Würzburg), Kai Frescher (KV Würzburg), Ida Pfister (KV Würzburg), Lena Saupp (KV Würzburg) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 23.04.2026, 21:06 |
X12: Lasst die Informationen frei! - Für ein Transparenzgesetz in Bayern
Antragstext
Demokratie braucht Transparenz. Und was schafft Transparenz? Zugang zu amtlichen
Informationen, oder in anderen Worten: Informationsfreiheit. Doch genau diese
wird in Deutschland, und vor allem in Bayern, oft mit Füßen getreten. Das
bundesweite Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll dafür sorgen, dass
Bürger*innen Akten beim Staat anfragen können. Doch das deutsche IFG ist
dermaßen schwach und durchlöchert von Ausnahmen, dass die kanadische
Bürgerrechtsorganisation Center for Law and Democracy Deutschland auf Platz 127
von 140 in Themen Informationsfreiheit setzte. Damit liegt Deutschland hinter
Russland, China und Uganda!
Doch wenn die Lage in Deutschland schon düster aussieht, ist es in Bayern noch
schlimmer. Denn das IFG des Bundes gilt nicht für Bundesländern, so ist es jedem
Bundesland überlassen eine eigene Regelung zu finden. Und Bayern hat einfach
überhaupt kein IFG. Diese verheerende Bürger*innenrechtsverletzung gibt es in
der EU sonst nur in Niedersachsen und Belarus.
Wie wichtig das IFG ist, sieht man an der Arbeit von NGOs, wie beispielsweise
FragDenStaat. Durch das IFG konnten sie Informationen über die Maskenaffäre
Spahns aufdecken. Ein stärkeres IFG hätte dafür sorgen können, dass der Fall
komplett transparent gemacht worden wäre. Spahn hat gezielt Maßnahmen ergriffen,
um dem IFG auszuweichen. So hat er wichtige Verträge über seine Bundestagsmail
geschickt statt über seine Ministeriumsmail, da die erste im Gegensatz zur
zweiten vom IFG ausgenommen ist.
Ein bayrisches Gesetz zur Informationsfreiheit darf keine solche Schwachstellen
aufweisen. Deswegen fordern wir ein Gesetz, das über das bestehende IFG des
Bundes hinausgeht.
Transparenz für Bayern!
Wir fordern nicht lediglich ein Informationsfreiheitsgesetz, sondern ein so
genanntes Transparenzgesetz, wie es schon in Hamburg besteht. Der große
Unterschied zwischen den beiden Gesetzen ist es, dass bei einem IFG der
Bürger*innen die Holschuld hat, also Anfragen stellen muss und dann warten muss,
inwieweit diese bearbeitet wird. Bei einem Transparenzgesetz wiederum hat der
Staat Bringschuld, das bedeutet, dass Unterlagen hochgeladen werden müssen, die
für Bürger*innen frei einsehbar sind. Hamburg besitzt schon ein solches Gesetz
und macht damit gute Erfahrungen.
Doch soll in der bayrischen Version aus Fehlern und Schwachstellen gelernt
werden. Im heutigen digitalen Zeitalter geht viel Kommunikation über
Messengerdienste. So soll Kommunikation über Mobiltelefone auch als Akten
gelten, also gespeichert werden und einsehbar sein.
Außerdem muss es Konsequenzen geben werden Akten nicht sauber geführt oder sogar
willentlich zerstört. Schreddern unbeliebter Akten, wie bei CumEx, oder dem NSU-
Verfassungsschutz-Skandal, darf nicht straffrei bleiben.
Informationsfreiheit als Grundrecht
Das Recht auf Informationsfreiheit muss in Deutschland ins allgemeine
Bewusstsein gelangen. Ein transparenterer Staat nimmt nicht nur
Verschwörungsideologien den Wind aus den Segeln, er ermächtig auch Bürger*innen
und erleichtert es Politiker*innen zur Rechenschaft zu ziehen. In anderen
Ländern ist das Anfordern von Daten viel verankerter als in Deutschland, so
werden in Amerika bis zu 300-mal mehr Akten angefordert als in der
Bundesrepublik. Ein bayrisches Transparenzgesetz würde dazu führen, dass Zugang
zu amtlichen erleichtert wird und die Demokratie durch mehr Transparenz gestärkt
würde.
Quellen:
Begründung
erfolgt mündlich
