Der Text in der Form, in der er ursprünglich gestellt wurde, würde es verbieten mehr als zwei Jahre im Beisitz zu verbringen. Das würde einen Zwang aufbauen ständig in den geschäftsführenden Landesvorstand aufrücken zu müssen, um weiterhin im Landesvorstand zu sein. Wir sind der Meinung, dass ein solcher Zwang nicht geschaffen werden sollte, da nicht alle Menschen die Zeit, oder Ressourcen haben ein Amt im geschäftsführenden Landesvorstand auszuführen, aber dennoch durch ihre Arbeit den Landesvorstand bereichern können.
Deshalb sind wir der Meinung, dass das Limit der Wiederwahl innerhalb des Landesvorstands auf den geschäftsführenden Vorstand begrenzt werden sollte.
