In unserer Auffassung ist in der aktuellen Form des Antragstextes unklar, wie häufig ein weiteres Amtsjahr durch eine 2/3 Mehrheit genehmigt werden kann. Mit unserer Änderung möchten wir klarstellen, dass diese 2/3 Mehrheit nur einmalig genutzt werden kann.
Dies hat den Sinn eine Versteinerung des Landesvorstands zu vermeiden und im Sinne der basisdemokratischen Teilhabe einen regelmäßigen personellen Wechsel zu fördern.
