Der Emissionsrechtehandel wird zu den marktwirtschaftlichen Instrumenten der Umweltpolitik gezählt. Die Grundidee ist es, dem Klimagas CO2 einen Wert zu geben. Dazu wird eine Höchstmenge an CO2, das im Regulierungsgebiet ausgestoßen werden darf, festgelegt und eine bestimmte Anzahl an Zertifikaten an die CO2-ausstoßenden Unternehmen verteilt. Die Festsetzung einer Preisuntergrenze trägt nur in sehr geringem Maß dazu bei, das gewünschte Ergebnis einer Einsparung von CO2 durch Kostenvorteile zu erreichen. Wirksame Maßnahmen, die zu einer Reduzierung des des CO2-Ausstoße führen, sind dagegen die Reduzierung der CO2-Höchstmenge und der Zertifikate.
Da es sich bei CO2 nicht um einen Schadstoff handelt, der dem Menschen direkt zusetzt, der Antrag aber in erster Linie diesen Bereich der Verkehrspolitik behandelt, schlagen wir vor den CO2-Zertifikatehandel nicht zu thematisieren.
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