Aktuell wird die inhaltliche Beteiligung auf Landesebene mitgliederoffen über Landesarbeitskreise geregelt. Diese bilden eigene Gremien, die selbst Koordinator*innen wählen, welche gegenüber der Landesmitgliederversammlung berichten. Das diese in der Praxis leider nicht so funktionierten wie gewünscht, ist weitestgehend Konsens. Arbeitsbereiche bieten definitiv eine Verbesserung in der Struktur und ermöglichen auch projektbezogeneres Arbeiten. Jedoch hat der aktuelle Antrag einen großen Nachteil, da die Teams nicht mitgliederoffen sind, sondern durch den Landesvorstand benannt werden. Dadurch erhält der Landesvorstand die hauptsächliche Entscheidungsgewalt darüber, welche Personen in den Teams mitarbeiten und damit auch einen großen inhaltlichen Einfluss. Da die Mitgliederversammlung als höchstes Gremium maßgeblich über die inhaltliche Ausrichtung des Verbandes entscheidet, sollte diese auch einen Einfluss auf die Besetzung der Arbeitsbereiche und Teams haben, da in diesen viel inhaltliche Arbeit stattfinden wird. Die Einsetzung und Auflösung reichen da nicht aus. Es braucht hier auch ein Mittel, falls Arbeitsbereiche und Teams erhalten bleiben sollen, die Mitgliederversammlung aber mit der personellen Besetzung nicht einverstanden ist.
Satzungsantrag: | Satzungsänderung Bildung und Teams |
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Antragsteller*in: | Jarl Hengstmengel, Franziska Wörz, Max Wörner (dort beschlossen am: 24.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
Eingereicht: | 24.11.2021, 14:20 |