Veranstaltung: | 48. Landesjugendkongress |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Satzung, Ordnungen und Statuten |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 25.10.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.10.2021, 10:17 |
SÄ1: Satzungsänderung Bildung und Teams
Antragstext
Vorschlag:
Streichungen:
§ 4 Gliederung und Aufbau
(2) streiche: „Landesarbeitskreise – Landesbildungsbeirat“
§ 5 Landesmitgliederversammlung
(8) in den Stichpunkten streiche: „sowie Arbeitskreise“
§ 7 Landesarbeitskreise
Streichen
§ 8 Landesbildungsbeirat
Streichen
Bildungsstatut:
Streichen
Neu:
§7 Arbeitsbereiche wird anstelle des §7 Landesarbeitskreise eingefügt:
Zur Arbeit an dauerhaften Aufgaben, anderen Aufgaben oder einzelnen
Projekten können vom Landesvorstand Arbeitsbereiche gebildet werden.
Arbeitsbereiche bestehen aus Mitgliedern des Landesvorstandes und weiteren
Mitgliedern, die vom Vorstand benannt werden. Die Mitglieder der
Arbeitsbereiche sind, wenn nicht anders bestimmt, für ein Jahr eingesetzt.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung können die Einrichtung eines
Arbeitsbereichs vorsehen. Ein solcher Beschluss kann nähere Bestimmungen
über die Zusammensetzung des Arbeitsbereichs treffen.
Eine Ordnung der Arbeitsbereiche, die von der Mitgliederversammlung mit
absoluter Mehrheit beschlossen wird, kann nähere Verfahrensvorschriften
zur Einrichtung von Arbeitsbereichen und der Benennung der weiteren
Mitglieder vorsehen.
Über die Arbeit der Arbeitsbereiche legt der Landesvorstand der
Mitgliederversammlung Rechenschaft ab.
§8 Bildungsarbeit wird anstelle des §8 Landesbildungsbeirat eingefügt:
Die GRÜNE JUGEND Bayern sieht politische Bildung als eine ihrer
Hauptaufgaben auf allen Ebenen und verpflichtet sich, ihr Bildungsprogramm
möglichst zugänglich und barrierefrei zu gestalten.
Der Arbeitsbereich ist gemeinsam mit dem Landesvorstand für die Planung,
Evaluierung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND
Bayern zuständig.
Die Mitgliederversammlung beschließt auf Grundlage von §7 Abs. 3:
„Ordnung der Arbeitsbereiche“
§1 Ausschreibung
Die Mitarbeit in den Arbeitsbereichen steht allen Mitgliedern offen. Jedes
Mitglied kann sich um die Mitarbeit in den Arbeitsbereichen bewerben.
Die Arbeitsbereiche werden mitgliederöffentlich ausgeschrieben
Die Ausschreibung muss mindestens eine Beschreibung der Aufgaben des
Arbeitsbereichs, die Bewerbungsfrist, die Auswirkungen nach §2, die
angestrebte Größe des Arbeitsbereiches und Informationen über den Inhalt
von Bewerbungen enthalten.
§2 Auswahl
Bei der Besetzung der Arbeitsbereiche ist auf Ausgewogenheit zu achten.
Insbesondere ist auf eine ausgewogene Altersstruktur, die Mitarbeit von
Mitgliedern mit unterschiedlichen Erfahrungen und die Förderung von Frauen
sowie inter und trans Personen zu achten. Den Arbeitsbereichen müssen
mindestens zur Hälfte Frauen angehören. In den Arbeitsbereichen sollen
strukturell benachteiligte Gruppen besonders eingebunden werden.
Ergänzend zu diesen Kriterien soll der Landesvorstand zu jeder
Ausschreibung weitere Auswahlkriterien, abhängig von den Aufgaben des
jeweiligen Arbeitsbereiches, festlegen.
Sieht die Mitgliederversammlung in einem Beschluss die Einrichtung eines
Arbeitsbereiches vor, kann sie ergänzende Auswahlkriterien beschließen.
Die Bewerbungen sind vertraulich zu behandeln. Für die Ausschreibung und
Auswahl der weiteren Mitglieder eines Arbeitsbereichs, der nur an einem
einzelnen, zeitlich begrenzten Projekt arbeitet, kann der Landesvorstand
Regelungen treffen, die z. B. die besondere Einbeziehung von einzelnen
Gremien oder Gliederungen zum Inhalt haben.
§3 Allgemeine Bestimmungen
Änderungen dieser Ordnung treten zwei Wochen nach Beschluss in Kraft, gelten
jedoch nicht für zum Zeitpunkt des Beschlusses bereits laufende
Ausschreibungsverfahren.
Die Nummerierung der Paragrafen der Satzung werden entsprechend angepasst.
Begründung
Die GRÜNE JUGEND Bayern wächst und das ist super! Strukturen wachsen allerdings nicht einfach mit.
Aktuell gibt es für die Vielzahl an Menschen, die auf der Landesebene in Bayern bei der GRÜNEN JUGEND aktiv werden wollen, leider kaum sinnvolle Einbringungsmöglichkeiten.
Mit der Einrichtung von Arbeitsbereichen und Teams kann die GRÜNE JUGEND Bayern die flexible und breit aufgestellte Beteiligungsstruktur schaffen, die wir brauchen, um als Verband die Aufgaben der nächsten Jahre zu meistern und Mitgliedern auf vielfältige Art einzubinden.
Verschiedene Ebenen in der GRÜNEN JUGEND machen bereits positive Erfahrungen mit Arbeitsbereichen und Teams, sowohl andere Landesverbände, der Bundesverband, als auch unsere größte Ortsgruppe, die GRÜNE JUGEND München.
Mit Arbeitsbereichen und Teams können wir als Landesverband professioneller und effektiver arbeiten und mehr Menschen einbinden: Deutlich mehr Mitglieder als bisher können so die politische Bildungsarbeit, Förderangebote für verschiedene Gruppen und konkrete Projekte im Verband aktiv mitgestalten.
Um diese bewährte, flexible und effektive Struktur auch in der GRÜNEN JUGEND Bayern nutzen zu können, müssen wir die Satzung anpassen und den nicht aktiven Landesbildungsbeirat und die wenig genutzten Landesarbeitskreise ersetzen.
Änderungsanträge
- Ä1 (Sebastian Hansen, Hannah Oschmann, Konstantin Mack, Hannes Rosenitsch, Magdalena Laier (dort beschlossen am: 17.11.2021), Übernahme)
- Ä2 (Sebastian Hansen, Hannah, Oschmann, Konstantin Mack, Helena Kontny, Hannes Rosenitsch, Magdalena Laier (dort beschlossen am: 17.11.2021), Eingereicht)
- Ä3 (Sebastian Hansen, Hannah Oschmann, Konstantin Mack, Hannes Rosenitsch, Magdalena Laier (dort beschlossen am: 17.11.2021), Übernahme)
- Ä4 (Sebastian Hansen, Hannah Oschmann, Konstantin Mack, Hannes Rosenitsch, Magdalena Laier (dort beschlossen am: 17.11.2021), Übernahme)
- Ä5 (Sebastian Hansen, Hannah Oschmann, Konstantin Mack, Hannes Rosenitsch, Magdalena Laier (dort beschlossen am: 17.11.2021), Übernahme)
- Ä6 (Hannah Oschmann, Sebastian Hansen , Konstantin Mack, Helena Kontny, Hannes Rosenitsch, Magdalena Laier, Modifiziert übernommen)
- Ä7 (Jarl Hengstmengel, Franziska Wörz, Max Wörner, Alexander Behnke (dort beschlossen am: 23.11.2021), Zurückgezogen)
- Ä8 (Jarl Hengstmengel, Franziska Wörz, Alexander Behnke, Max Wörner (dort beschlossen am: 23.11.2021), Modifiziert übernommen)
- Ä9 (Jarl Hengstmengel, Franziska Wörz, Max Wörner (dort beschlossen am: 24.11.2021), Eingereicht)