Veranstaltung: | 48. Landesjugendkongress |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Satzung, Ordnungen und Statuten |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 25.10.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.10.2021, 12:00 |
SÄ2: Finanzordnung - Streichung von §5 Mitgliedsbeitrag
Antragstext
Satzungsänderung Mitgliedsbeiträge
Vorschlag:
Streichen des §5 Mitgliedsbeitrag aus der Finanzordnung der Grünen Jugend
Bayern.
Begründung
Das Ziel einer Satzung sollte immer sein, so kurz wie möglich, aber auch präzise und natürlich aktuell den Handlungsrahmen eines Verbandes abzustecken. In der Finanzordnung des Landesverbandes sind momentan noch unter dem Kapitel Mitgliedsbeiträge Regelungen aufgeführt, die seit dem letzten Bundeskongress in Erfurt veraltet sind. Der Landesverband Bayern hat weder von dem des Bundesverbands abweichende Regelungen zu Mitgliedsbeiträgen, noch werden auf Landesebene gesonderte Beiträge erhoben. Somit plädiert der Landesvorstand darauf zur Vereinfachung sowie zur Aktualisierung das Kapitel „Mitgliedsbeiträge“ aus der Finanzordnung unter verweis auf die Bundesregelung zu streichen.