Trotz der Formulierung als Soll-Vorschrift sollte Klarheit darüber bestehen, dass eine Amtsdauer von 365 Tagen zwar die Regel sein sollte, aber nicht immer taggenau einzuhalten ist, wenn eine stetige zeitliche Verschiebung von Vorstandswahlen nach vorne verhindert werden soll und gleichzeitig auch terminlichen Schwierigkeiten (wegen LJK, BuKo, LDK, Stadtversammlungen, etc. in der üblichen Parteitagssaison) Rechnung getragen wird.
Satzungsänderungsantrag: | Kreis- und Bezirksverbände-Statut |
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Antragsteller*in: | Deliah Herbstritt (KV München), Lorenz Stradtner (KV München), Maximilian Meier (KV München), Leanne Wassom (KV München), David Vadasz (KV München), Sophia Sander (KV München) (dort beschlossen am: 04.05.2025) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 04.05.2025, 23:51 |