Veranstaltung: | 55. Landesjugendkongress |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Bayern (dort beschlossen am: 06.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09.04.2025, 19:23 |
SÄ2: FINTA*-politische*r Sprecher*in
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung möge folgende Änderungen beschließen:
1. In § 6 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bayern wird
"Er setzt sich zusammen aus vier Mitgliedern des geschäftsführenden
Landesvorstands, einer*m Frauen- und Genderpolitischen Sprecher*in und drei
Beisitzer*innen."
durch
"Er setzt sich zusammen aus vier Mitgliedern des geschäftsführenden
Landesvorstands, einer*m FINTA*-politischen Sprecher*in und drei
Beisitzer*innen."
ersetzt.
2. Die Überschrift des § 3 des Genderstatus der GRÜNEN JUGEND Bayern
(Genderstatut) wird von "Frauen- und Genderpolitische Sprecher*in" in "FINTA*-
politische*r Sprecher*in" umbenannt.
3. In § 3 Satz 1-3 des Genderstatuts wird
"Die*der Frauen- und Genderpolitische Sprecher*in der GRÜNEN JUGEND Bayern ist
für die Vernetzung mit den Frauen- und genderpolitischen Sprecher*innen anderer
Landesverbände und dem Frauen- und Genderrat auf Bundesebene zuständig. Zudem
ist sie*er für die Initiierung frauen- und genderpolitischer Maßnahmen auf
Landesebene zuständig und hat darüber dem Frauen- und Genderrat sowie auf jeder
Mitgliederversammlung zu berichten. Außerdem ist die*der Frauen- und
Genderpolitische Sprecher*in für die Vertiefung frauenpolitischer Themen
zuständig."
durch
"Die*der FINTA*-politische Sprecher*in der GRÜNEN JUGEND Bayern ist für die
Vernetzung mit den FINTA*-politischen Sprecher*innen anderer Landesverbände und
dem Frauen- und Genderrat auf Bundesebene zuständig. Zudem ist sie*er für die
Initiierung FINTA*-politischer Maßnahmen auf Landesebene zuständig und hat
darüber dem Frauen- und Genderrat sowie auf jeder Mitgliederversammlung zu
berichten. Außerdem ist die*der FINTA*-politische Sprecher*in für die Vertiefung
FINTA*-politischer Themen zuständig."
ersetzt.
4. In § 4 Abs. 1 Satz 1 der Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Bayern
(Finanzordnung) wird
"Die Mitglieder des Landesvorstand haben Anspruch auf eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 EUR als Beisitzer*innen und als Frauen-
und Genderpolitische Sprecherin, sowie 140 EUR als Mitglieder des
geschäftsführenden Landesvorstands."
durch
"Die Mitglieder des Landesvorstands haben Anspruch auf eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 EUR als Beisitzer*innen und als FINTA*-
politische*r Sprecher*in, sowie 140 EUR als Mitglieder des geschäftsführenden
Landesvorstands."
ersetzt.
5. In § 4 Abs. 2 Satz 2 der Finanzordnung wird
"Die maximale Erstattung beträgt monatlich 100 EUR als Beisitzer*innen und als
Frauen- und Genderpolitische Sprecherin, sowie 140 EUR als Mitglied des
geschäftsführenden Landesvorstands."
durch
"Die maximale Erstattung beträgt monatlich 100 EUR als Beisitzer*innen und als
FINTA*-politische*r Sprecher*in, sowie 140 EUR als Mitglied des
geschäftsführenden Landesvorstands."
ersetzt.
Begründung
Wir haben in unserem Verband seit einigen Jahren eine FINTA*-Quote. Das Amt der frauen- und genderpolitischen Sprecher*in im Landesvorstand ist durch FINTA*-Personen zu besetzen. Damit der Name des Amtes das auch klar widerspiegelt, soll er sowohl in der Satzung, als auch im Genderstatut und der Finanzordnung angepasst werden.