Die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ist noch keine formelle Beantragung. Es wird Zeit, dass der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung endlich ein Verfahren auf den Weg bringt. Ausreichend Hin- und Beweise liegen spätestens seit dem Gutachten des Verfassungsschutzes vor.
Der Kampf gegen den Rechtsextremismus erfordert ein grundsätzliches Bekämpfen struktureller gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Die AfD und andere rechtsextremistische Kräfte bieten nicht einmal Nicht-Lösungen, sondern systematisch Hass und Hetze.
Initiativantrag: | Gerechtigkeit erkämpfen, nicht erbetteln! |
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Antragsteller*in: | Maximilian Meier (KV München), Bernhard Schüßler (KV München), Lorenz Stradtner (KV München) (dort beschlossen am: 08.05.2025) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 09.05.2025, 00:42 |