Im Austausch mit Mitgliedern und einer Rückbesprechung im Landesvorstand kam heraus, dass der originale Satzungsänderungsantrag zwei Probleme hat:
1. Er ist sehr kompliziert.
2. Die höheren Quoren bei Blockwahlen würden zwar verhindern, dass mehr Personen das Quorum erreichen können als Ämter zu besetzen sind; jedoch steigt auch die Wahrscheinlichkeit stark an, dass es zu mehreren Wahlgängen kommen muss, was eine belastende Erfahrung und eine zusätzliche Hürde in der Entscheidung für eine Kandidatur auf Verantwortungspositionen sein kann. Besonders FINTA*- und migrantisierte Personen sowie Personen mit Behinderung könnten sich wegen dieser zusätzlichen Hürde gegen eine Kandidatur entscheiden, wenn sich bereits so viele Personen beworben haben, wie Ämter zu besetzen sind.
Daher rücken wir vom orginalen SÄ9 ab und institutionalisieren stattdessen den Verfahrensvorschlag, mit dem beim 55. Landesjugendkongress das Ausgangsproblem gelöst wurde:
Die Personen, die das Quorum erreichen und die meisten Stimmen auf sich vereinigen, sind gewählt.
So gibt es eine in der Wahlordnung festgelegte Handhabe für den Fall, dass mehr Personen die absolute Mehrheit bzw. das Quorum erreichen, als es Ämter zu besetzen gibt.
Wir danken für den konstruktiven Austausch!