Veranstaltung: | 56. Landesjugendkongress |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Anträge zu Satzung, Ordnung und Statuten |
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Bayern (dort beschlossen am: 14.09.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.09.2025, 20:55 |
SÄ2: Enthaltung ist kein Nein
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung beschließt:
1. In § 6 Absatz 5 Satz 3 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bayern (Satzung)
werden die Worte „(Enthaltungen sind gültige Stimmen)“ gestrichen.
2. In § 10 Absatz 2 Satz 3 der Satzung wird folgender Halbsatz 2 eingefügt:
„Enthaltungen gelten weder bei Abstimmungen noch bei Wahlen als abgegebene
Stimmen.“
Begründung
Zu 1.:
Enthaltungen sollten nicht bloße Nein-Stimmen zweiter Klasse sein, sondern eine
dritte – neutrale – Abstimmungsmöglichkeit neben „Ja“ oder „Nein“ bieten.
Zu 2.:
Es ist geltende Rechtslage, dass Stimmenthaltungen nur dann als abgegebene
Stimmen zählen, soweit die Satzung das bestimmt (BeckOGK/Notz, 15.9.2018,
BGB § 32 Rn. 2, BGHZ83, 35 (36f.)). Die Satzung bestimmt bisher nur für die Wahl
des Landesvorstandes, dass Enthaltungen als abgegebene Stimmen gelten.
Gleichwohl ist es Übung im Verband, dass Enthaltungen bei Wahlen, die sich nicht
auf den Landesvorstand beziehen, bei Abstimmungen über Anträge oder bei Satzungsänderungsanträgen als abgegebene Stimmen – und damit im Ergebnis wie
Nein-Stimmen – gewertet werden. Die hier vorgeschlagene Satzungsänderung
dient insofern nur der Klarstellung.