Veranstaltung: | 56. Landesjugendkongress |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Anträge zu Satzung, Ordnung und Statuten |
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Bayern (dort beschlossen am: 14.09.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.09.2025, 21:10 |
SÄ4: Wahlkommission entlasten: Elektronische Abstimmungen und Wahlen
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
1. § 10 Absatz 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung der GRÜNEN JUGEND Bayern
(AGO) wird aufgehoben.
2. In § 10 Absatz 1 der Satzung wird folgender Satz 3 eingefügt:
„Der Landesvorstand kann durch Beschluss, der mit der Mehrheit der Stimmen
seiner Mitglieder zu fassen ist, bestimmen, dass einzelne Wahlen als
elektronische Wahlen durchzuführen sind; die Grundsätze einer demokratischen
Wahl, insbesondere das Wahlgeheimnis, müssen gewahrt bleiben.“
Begründung
Zu 1.:
Durch 2. wird § 10 Absatz 3 der AGO gegenstandslos.
Zu 2.:
Wir möchten elektronische Wahlen und Abstimmungen bei unseren Landesmitgliederversammlungen ermöglichen, um durch diese aufwendige händische Auszählprozesse zu ersetzen. Die Anwendung eines elektronischen Wahlverfahrens muss für jede Wahl durch den Landesvorstand beschlossen werden. Dieser Beschlussvorbehalt soll einen Mittelweg zwischen der vollständigen Abkehr von schriftlichen Wahlen und der Beibehaltung der gegenwärtigen Lage darstellen: Es kann sein, dass elektronische Wahlen von Zeit zu Zeit mangels einer geeigneten (Wahlgeheimnis!) digitalen Anwendung nicht durchführbar sind. Darüber hinaus soll die Möglichkeit schriftlicher Wahlen weiterhin bestehen bleiben.