| Veranstaltung: | 57. Landesjugendkongress |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Anträge |
| Antragsteller*in: | Diana Schuster (GRÜNE JUGEND Bayern) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.04.2026, 22:12 |
X2: Nein zu milliardenschweren Einsparungen - Jugendhilfe gerecht reformieren
Antragstext
Die Grüne Jugend Bayern positioniert sich kritisch gegenüber dem
Referentenentwurf zur Reform des Sozialgesetzbuch VIII und setzt sich gegen
dessen Umsetzung in der vorliegenden Form ein.
Der Landesverband fordert:
- Keine milliardenschweren Einsparungen unter dem Vorwand der Inklusion.
Die inklusive Ausgestaltung des Jugendhilfesystems darf nicht zu einem
Abbau individueller Hilfen führen.
- Erhalt und Stärkung der Selbstbestimmungsrechte sowie der Rechtsansprüche
junger Menschen.
Der Zugang zu Hilfen zur Erziehung muss niedrigschwellig, bedarfsgerecht
und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen gewährleistet werden.
- Keine weitere Ökonomisierung der Kinder- und Jugendhilfe.
Entscheidungen müssen sich am individuellen Bedarf junger Menschen
orientieren und dürfen nicht durch Sparlogiken bestimmt werden.
Insbesondere darf es nicht dazu kommen, dass junge Menschen aus
Kostengründen in ungeeignete Gruppenmaßnahmen gedrängt werden.
- Ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der Jugendämter.
Neue oder erweiterte Zuständigkeiten dürfen nicht ohne zusätzliche
Ressourcen eingeführt werden. Hilfeplanverfahren müssen auch bei
Gruppenhilfemaßnahmen verbindlich erhalten bleiben.
Der Landesvorstand positioniert sich öffentlich zu den geplanten Änderungen,
sucht den Austausch mit Fachverbänden und Betroffeneninitiativen und spricht
aktiv politische Entscheidungsträger:innen auf Landes- und Bundesebene an.
Darüber hinaus baut der Landesverband seine Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
zur Situation der Kinder- und Jugendhilfe sowie zu bestehenden strukturellen
Missständen gezielt aus.
Begründung
Die geplante Reform des Sozialgesetzbuch VIII verfolgt das Ziel, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver zu gestalten und dabei die Leistungen für Menschen mit Behinderungen mit den Jugendhilfeleistungen in einem System zusammenzuführen. Dieses Ziel ist grundsätzlich zu begrüßen und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe und Gleichberechtigung.
In der aktuellen Ausgestaltung des Referentenentwurfs besteht jedoch die Gefahr, dass mit dem Anspruch der Inklusion zugleich Einsparungen verbunden werden, die zu realen Leistungseinschränkungen führen. Statt einer Verbesserung droht damit eine Verschlechterung für junge Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Schon heute steht insbesondere die stationäre Jugendhilfe unter erheblichem Druck. Als kostenintensive, aber absolut notwendige Hilfeform droht sie durch die Reform weiterhin eingeschränkt zu werden.
Zudem zeichnet sich eine stärkere Ausrichtung auf pauschale Maßnahmen ab. Dadurch besteht die Gefahr, dass individuelle Bedarfe weniger berücksichtigt werden und Hilfen sich stärker an Kosten als an den tatsächlichen Bedürfnissen junger Menschen orientieren.
Vor diesem Hintergrund ist der Referentenentwurf in seiner aktuellen Form nicht geeignet, eine wirklich inklusive und gerechte Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen. Eine zukunftsfähige Reform muss sicherstellen, dass die Kinder- und Jugendhilfe bedarfsgerecht ausgestaltet, ausreichend finanziert und konsequent an den Rechten und Bedürfnissen junger Menschen ausgerichtet wird und nicht an Einsparzielen.
