| Veranstaltung: | 57. Landesjugendkongress |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Anträge zu Satzung, Ordnung und Statuten |
| Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND Bayern Landesvorstand (dort beschlossen am: 15.04.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 2 |
SÄ1: Gängige Praxis und Formalitäten anpassen
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung beschließt:
1. § 5 Absatz 13 Satz 1 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bayern erhält folgende
Fassung:
„Die zweite ordentliche Landesmitgliederversammlung im Jahr beschließt auf
Vorschlag des Landesvorstands das Arbeitsprogramm für das folgende Jahr.“
2. § 1 Absatz 1 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bayern erhält folgende Fassung:
„Der Verband trägt den Namen GRÜNE JUGEND Bayern. Als Abkürzungen sind GJ Bayern
und GJB möglich.“
3. § 3 des Kreis- und Bezirksverbände-Statuts der GRÜNEN JUGEND Bayern erhält
folgende Fassung:
(1) Die Einladung zur Gründungsversammlung eines Gebietsverbands erfolgt
spätestens 14 Tage vor der Gründungsversammlung durch den höheren Verband.
Dieser Einladung müssen Ort, Zeit, ein Satzungsentwurf und die vorläufige
Tagesordnung für die Gründungsversammlung beigefügt sein. Eingeladen werden alle
Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Bayern des Gebiets des neuen Gebietsverbands.
(2) Für die Gründung und Anerkennung von Gebietsverbänden unterhalb der
Kreisverbände ist der jeweilige Kreisverband zuständig, in dessen Gebiet die
Gebietsverbände liegen.
