| Veranstaltung: | 57. Landesjugendkongress |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Anträge |
| Antragsteller*in: | Colin Schwenker (KV Würzburg) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 23.04.2026, 14:25 |
X5: Inklusion an Bayrischen Schulen Konsequent durchsetzen
Antragstext
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist eindeutig: Inklusion ist ein
Menschenrecht, auch im Bildungswesen. Deutschland hat den Vertrag 2009
ratifiziert. Da Bildungspolitik Ländersache ist liegt es in der Verantwortung
der Bundesländer, für gelingende Inklusion zu sorgen.
Bayern hält jedoch weiterhin an einem Veralteten Förderschulsytem fest und das,
obwohl Studien zeigen, dass Kinder mit Förderbedarf an Regelschulen oft besser
lesen, schreiben und rechnen lernen als an Förderschulen und Bayern seit 2009
Völkerrechtlich dazu verpflichtet ist für Inklusion an Regelschulen zu sorgen
Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des VBE (Verband Bildung und Erziehung),
befürworten 61 % der bayerischen Lehrkräfte inklusiven Unterricht; dennoch
halten ihn nur 26 % für praktikabel. Dazu zeigt die Umfrage, dass Lehrkräfte in
Bayern deutlich öfter als im Bundesschnitt mit der Inklusion alleine gelassen
werden. Während Deutschlandweit 67 % der Befragten angaben, zumindest teilweise
in Doppelbesetzung mit einer sonderpädagogischen Fachkraft zu arbeiten sind es
in Bayern nur 37 %.Auch Unterstützung durch Schulsozialarbeiter*innen oder
Psycholog*innen gibt es in Bayern deutlich seltener. Es mangelt an Personal, an
materieller Ausstattung und an sonderpädagogischem Wissen, das bei der
Ausbildung zur Lehrkraft nicht ausreichend verankert ist
Deshalb fordern wir als Grüne Jugend Bayern die folgenden Punkte, um eine
gelingende Inklusion an Regelschulen zu erreichen.
1. Regelschullehrkräfte sollen permanent durch Sonderpädagog*innen,
Schulpsycholog*innen und Inklusionshelfer*innen unterstützt werden. In Klassen
mit einem inklusiven Schwerpunkt muss eine Doppelbesetzung (Tandem-Modell) der
Standard sein.
2. Inklusion muss ein fester Bestandteil der Lehrerkräfteausbildung sein. Zudem
muss es verpflichtende Fortbildungen zum Thema Inklusion für bereits tätige
Lehrkräfte geben, damit alle bestmöglich geschult sind.
3. Ein Inklusionsfonds für Kommunen um in die bauliche sowie digitale
Barrierefreiheit an Schulen zu investieren.
Begründung
Erfolgt mündlich
