Herzlich Willkommen auf der Antragsgrün-Seite der GRÜNEN JUGEND Bayern zu unserem 54. Landesjugendkongress vom 22.11.2024 - 24.11.2024 im Salesianum in München.
Wichtige Fristen:
- Satzungsänderungsanträge: 24. Oktober 2024, 23:59 Uhr
- Eigenständige Anträge: 07. November 2024, 23:59 Uhr
- Änderungsanträge zu Anträgen die Satzung betreffend: 20. November 2024, 23:59 Uhr
- Änderungsanträge zu Anträgen (ausgenommen Initiativanträge): 20. November 2024, 23:59 Uhr
Bitte stellt keine redaktionellen Änderungsanträge!
Wir wählen beim Landesjugendkongress folgende Ämter:
Landesvorstand
- Sprecher*in (FINTA*platz)
- Sprecher*in (offener Platz)
- Schatzmeister*in (offener Platz)
- Politische Geschäftsführung (Quotierung abhängig von Sprecher*in und Schatzmeister*in)
- Frauen- und genderpolitische Sprecherin (FINTA*platz)
- Beisitzer*innen (3 Plätze, Quotierung abhängig von vorangehenden Wahlen)
Weitere Ämter
- Delegierte*r zum Bundesfinanzausschuss (1 Platz, Quotierung abhängig von Schatzmeisterei)
- Rechnungsprüfung für das Jahr 2024 (1 FINTA*platz, 1 offener Platz)
- Delegierte zum Länderrat der GRÜNEN JUGEND (3 FINTA*plätze, 2 offene Plätze) + Ersatzdelegierte (1 FINTA*platz, 1 offener Platz)
- Delegierte*r zur Petra-Kelly-Stiftung (ein offener Platz)
- Delegierte zum kleinen Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen (1 FINTA*platz, 1 offener Platz)
- Nachwahl fürs Bildungsteam (1 FINTA*platz)
Wenn ihr euch für eines der Ämter interessiert, aber Fragen zu dem Amt habt, schreibt uns.
Außerdem werden 2 Votenträger*innen für die GJ Bayern zur Bundestagswahl gewählt: 1 FINTA*platz, 1 offener Platz. Die Voraussetzungen dafür sind in §7 der Satzung der GJ Bayern beschrieben.
Bewerber*innen, die nicht am Landesjugendkongress teilnehmen können, ist die Entscheidung freigestellt, sich per Video vorzustellen oder durch eine*n andere*n Teilnehmer*in vorstellen zu lassen. Für genauere Infos meldet euch bitte hier.
Mit dem Abschicken von Bewerbungen und dem Hochladen von Anträgen stimmst du unseren Datenschutzbestimmungen zu. Wir werden deine Daten lediglich für die Antragsbehandlungen sowie die Organisation der Wahlen auf dem jeweiligen Landesjugendkongress oder Landesrat verwenden und anschließend löschen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.